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Aktuelles aus dem April


Der Werbungskostenabzug bei einer doppelten Haushaltsführung kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige seine Arbeitsstätte auch von der Hauptwohnung aus in zumutbarer Weise täglich erreichen kann.

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Wann eine Berufsausbildung endet, hat Auswirkungen auf die steuerliche Berücksichtigung von Kindern. Ist das Ende der Berufsausbildung gesetzlich festgelegt, kann – unabhängig von der Bekanntgabe des Abschlussprüfungsergebnisses – bis zu diesem Zeitpunkt Kindergeld zu gewähren sein.

Die Kosten für Luxus-Pkw mindern nicht den steuerlichen Gewinn, soweit sie unangemessen sind. Entsprechend können weder Ansparabschreibung noch Investitionsabzugsbetrag dafür gebildet werden.

Weitere Themen sind:
  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April 2018 und Mai 2018
  • Keine Ansparabschreibung für Luxus-Pkw
  • Keine Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft wegen sachlicher Unbilligkeit bei verzögerter Eintragung im Handelsregister
  • Betriebsausgabenabzug von Zahlungen des Franchisenehmers für Werbeleistungen
  • Besteuerung der unentgeltlichen Überlassung eines Dienstwagens an Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Höhe der Weihnachtsgratifikation bei einseitigem Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers
  • Änderungskündigung bei Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes
  • Ende der Berufsausbildung bei gesetzlich festgelegter Ausbildungszeit
  • Steuerbefreiung von Umsätzen aus notärztlicher Betreuung diverser Veranstaltungen
  • Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung sowohl für wirtschaftliche als auch für hoheitliche Zwecke
  • Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahestehende Personen
  • Aufteilung von Werbungskosten bei Dauertestamentsvollstreckung
  • Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung am Beschäftigungsort
  • Prämien der gesetzlichen Krankenkassen wegen Selbstbehalt mindern die abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.



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