Unternehmer, die mit kleineren Beträgen zu tun haben, werden entlastet. Die erleichterten formalen Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen gelten nun bis 250 € (brutto), die Grenze zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird auf 800 € (netto) angehoben.
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Die Pflicht, Bareinnahmen einzeln aufzuzeichnen, gilt grundsätzlich auch für Taxiunternehmer. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Verpflichtung, darf das Finanzamt schätzen. Doch es gibt wichtige Ausnahmen.
Fahrschulunterricht zum Erwerb des Pkw-Führerscheins ist möglicherweise von der Umsatzsteuer befreit. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird darüber entscheiden.
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