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Aktuelles aus dem Oktober


Wer kennt es nicht? Eine Fliese im Badezimmer muss ersetzt werden, die Dachrinne wurde schon länger nicht mehr gereinigt, die Waschmaschine streikt.

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Derartige sog. Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs- maßnahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen vorgenommen werden, können unter engen Voraussetzungen den Einkommensteuerbetrag um bis zu 1.200 Euro senken.

Weitere Themen sind:
  • Handwerkerkosten steuermindernd geltend machen
  • Werbungskosten: Auch Aufwendungen für Einrichtung von Homeoffice geltend machen
  • Arztkosten als Folge eines Wegeunfalls sind als Werbungskosten abzugsfähig
  • Umzugskostenpauschale rechtmäßig auch bei niedrigeren Ausgaben
  • Familienheimfahrten mit teilentgeltlich vom Arbeitgeber überlassenem Firmenwagen absetzbar?
  • Für die Richtigkeit des Jahresabschlusses ist der Mandant verantwortlich
  • Schenkungsteuerfolgen bei Einlagen in eine Personengesellschaft
  • Fehlender Hinweis auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail führt zu unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung
  • Geschäftsführerin einer insolventen GmbH muss für Nichtabführung von Lohnsteuer haften
  • Unverhältnismäßig hohe Geschäftsführervergütungen - Fehlende Gemeinnützigkeit
  • Gastronom erhält keine "Corona-Entschädigung"
  • Baukindergeld noch vor Jahresende beantragen

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.



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