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Aktuelles aus dem Oktober


Die Ferien sind vorbei. Es ist Zeit, dass Steuer- und Rechtsfragen wieder in den Fokus rücken:
Voraussetzung, dass Altersversorgungszusagen einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich anerkannt werden, ist unter anderem, dass diese noch erdienbar sind.

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Überlässt ein Vermieter eine Wohnung zu einem Entgelt, das unter dem ortsüblichen Marktmietpreis liegt, ist die Nutzungsüberlassung in bestimmten Fällen in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Anteil aufzuteilen.

Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem umfangreichen Schreiben verfügt, welche besonderen steuerlichen Erleichterungen für die Unterstützung von Betroffenen der Überschwemmungen Mitte des Jahres in Deutschland gelten.

Weitere Themen sind:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober 2016 und November 2016
  • Steuervergünstigung für ein Familienheim setzt zivilrechtliches Eigentum des Erblassers voraus
  • Speiseumsätze eines Imbissbetriebs im Gastronomiebereich eines Einkaufszentrums müssen in dem regulären und dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegende Leistungen aufgeteilt werden
  • Zuschätzungen für frühere Jahre bei einem Imbissbetrieb
  • Abgrenzung der Anzeigeund Berichtigungspflicht von einer Selbstanzeige
  • Makler darf kein Geld für Wohnungsbesichtigung nehmen
  • Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei verbilligter Überlassung
  • Verlustrechnung bei negativem Kapitalkonto eines Kommanditisten
  • Nachträgliche Dynamisierung der Altersrente eines GmbH Gesellschafter-Geschäftsführers bei fehlender Erdienbarkeit nicht anzuerkennen
  • Körperschaftsteuerliche Organschaft: Gewinnabführung nur durch Zahlung oder Aufrechnung
  • Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Unwetteropfer

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.



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