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Aktuelles aus dem Mai


Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Regelungen zu Sachbezügen verschärft. Das Bundesfinanzministerium bezieht in einem Schreiben umfangreich Stellung zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug und zeigt anhand von verschiedenen Beispielen auf, welche Leistungen und Gutscheine bzw. Geldkarten als Sachbezug und welche als Geldleistung zu qualifizieren sind.

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Die Finanzgerichte haben sich immer wieder mit Fragen zu erzeugtem Strom durch Photovoltaikanlagen zu beschäftigen. So hatte das Finanzgericht Niedersachsen über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist.

Auch im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen treten immer wieder neue Fragestellungen auf. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied kürzlich darüber, ob eine Schlussbesprechung bei einer Betriebsprüfung die persönliche Anwesenheit der Teilnehmer erfordert.

Weitere Themen sind:
  • Ansatz eines steuerlichen Verlusts aus Aktien bei Insolvenz der AG
  • Keine Einkommensteuer für Zuteilung von PayPal-Aktien durch eBay-„Spin-Off“
  • „Auto-Abo“ kann steuerliche Auswirkungen haben
  • Ausgaben für medizinische Masken können sich steuerlich auswirken
  • Ertragsteuerliche Beurteilung eines Vorweggewinns für die Komplementär-GmbH
  • Anforderungen an steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses
  • Zur Stromlieferung als selbstständige Leistung neben einer umsatzsteuerfreien Vermietung
  • Betriebsprüfung: Kein Anspruch auf Durchführung einer Schlussbesprechung mit persönlicher Anwesenheit der Teilnehmer
  • Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.



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