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Aktuelles aus dem März


Der Gesetzgeber hat steuerlichen Rückenwind für die private Nutzung betrieblicher (Elektro)Fahrräder sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge gegeben. Lesen Sie, unter welchen Voraussetzungen die neuen steuerlichen Vergünstigungen gelten.

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Bei gemischt genutzten Gegenständen müssen Sie entscheiden, ob und ggfs. in welchem Umfang Sie diese Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen wollen. Für 2018 muss diese Entscheidung bis zum 31. Juli 2019 erfolgt sein.

Der Bundesgerichtshof hat sich zur Wirksamkeit einer Patientenverfügung geäußert. Hieraus muss sich insbesondere ergeben, in welcher Behandlungssituation welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben sollen.

Weitere Themen sind:
  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2019 und April 2019
  • Fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus der Kapitalrücklage führt zur Verwendungsfestschreibung auf 0 EUR
  • Voraussetzungen für die Abzinsung von Verbindlichkeiten
  • Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis
  • Vermieter muss keine Fenster putzen
  • Nachweisanforderungen für den Vorsteuerabzug
  • Umsatzsteuerentstehung bei Sollbesteuerung
  • Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Juli
  • Keine Lohnzuschläge für Zeiten, in denen Überstunden abgebaut werden
  • Seit 1. Januar 2019: Steuerlicher Rückenwind bei Fahrten mit dem Dienstfahrrad sowie für dienstliche Elektround Hybridfahrzeuge
  • Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.



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