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Aktuelles aus dem August


Wird für einen nicht an der Gesellschaft beteiligten angestellten GmbH-Geschäftsführer ein Zeitwertkonto für seinen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand eingerichtet, fällt auf die einbehaltenen Beträge keine Lohnsteuer an. Der Bundesfinanzhof widerspricht damit der Auffassung der Finanzverwaltung.

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Geschäftsführer einer GmbH sind als Beschäftigte regelmäßig sozialversicherungspflichtig. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer durch Einfl uss auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft bestimmen kann.

Für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015 hat der Bundesfinanzhof schwerwiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsregelung von einhalb Prozent für jeden vollen Monat.

Weitere Themen sind:
  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung August 2018 und September 2018
  • Wohnungseigentümer müssen auch hohe Sanierungskosten tragen
  • Geschlossener Immobilienfonds: Rückabwicklung oder steuerpflichtige Veräußerung
  • Kindergeldanspruch bei mehraktiger Berufsausbildung
  • Privatverkauf bei eBay ist dem Inhaber des eBay-Nutzernamens zuzurechnen
  • Vorsteuerabzug für Verzicht auf Pachtvertrag trotz steuerfreier Grundstücksveräußerung möglich
  • Hinzuschätzung aufgrund einer Quantilsschätzung bei erheblichen formellen Mängeln der Aufzeichnungen der Bareinnahmen
  • Nachzahlungszinsen könnten ab 2015 verfassungswidrig hoch sein
  • Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
  • Zwischen GbR-Gesellschaftern vereinbartes Pkw-Privatnutzungsverbot zur Vermeidung der 1 % Regelung kann unbeachtlich sein
  • Schadensersatz bei rechtswidriger Versetzung
  • Kein Lohnzufluss bei Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand
  • Dashcam-Aufnahmen: Verwertbarkeit als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess
  • Nachbarschaftshilfe: Haftung im Schadensfall?

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.



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