Willkommen bei der Notte Morstein Schuh NMS Steuerberatungsgesellschaft mbH





Aktuelles aus dem April


Bitte beachten Sie, dass der zeitliche Aufschub für die Umrüstung elektronischer Kassen auf TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) endet. Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder läuft grundsätzlich zum 31.03.2021 aus. Grundsätzlich deshalb, da nach einer erstmaligen Fristverlängerung bis zum 30.09.2020 die zweite Fristverlängerung zum 31.03.2021 ausläuft.

---------------

Foto: Rufen Sie uns an. Wir helfen gerne weiter..

Rufen Sie uns an. Wir helfen gerne weiter.

---------------

Im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, sind verdeckte Gewinnausschüttungen ein dauerhaftes Thema und die Finanzgerichte haben häufig Fragen dazu zu klären. Wie aktuell das Finanzgericht Schleswig-Holstein, das zu der Frage Stellung genommen hat, ob eine nicht angemessene Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen kann.

Mit Wirkung zum 31.12.2020 endete endgültig auch die Übergangsphase nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU. Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben u. a. zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen des Brexit Stellung genommen.

Das Homeoffice kam für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber überraschend und schnell. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat FAQs für das Homeoffice während der Corona-Pandemie zusammengestellt, worin es auch auf die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung eingeht.

Weitere Themen sind:

  • Nichtbeanstandungsfrist der Länder bei Kassen läuft ab!
  • Corona-Krise: Besteuerung von Mieteinkünften bei Ausbleiben von Mieteinnahmen
  • Steuerliche Erleichterungen für freiwillige Helfer in Impfzentren
  • Nutzungsdauer von Computerhardware und Software herabgesetzt
  • Ist eine teilweise Schätzung bei der Anerkennung der Fahrtenbuchmethode zulässig?
  • Durch angemietetes Arbeitszimmer Steuern sparen
  • Gewinn mit Kryptowährung kann steuerpflichtig sein
  • Reparatur eines privaten Kfz - Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen
  • Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung wegen Bezugs von Kurzarbeitergeld
  • Outplacement-Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei
  • Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht
  • WEG: Auch während Corona-Pandemie „Geisterversammlung“ nicht rechtmäßig
  • Coronabedingte Betriebsschließung - Gastwirt bekommt von Versicherung keine Entschädigung

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.



NMS Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hawstraße 1a
D-54290 Trier
Telefon: 06 51 / 9 38 18-0
Telefax: 06 51 / 9 38 18-88
E-Mail: info@nms-trier.de
Grafik: Button Zurück.
Grafik: Button Seitenanfang.
Grafik: Button Drucken.