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Trier/Wittlich: 90-Jähriger wird nach versuchtem Totschlag in der Psychiatrie untergebracht


Die 1. Schwurgerichtskammer des Trierer Landgerichts hat gestern in einem
Verfahren wegen versuchten Totschlags einen 90-jährigen Angeklagten aus
dem Raum Wittlich zur Unterbringung
in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig.

Sachverhalt laut Anklageschrift:
Der 90-jährige Beschuldigte aus dem Raum Wittlich soll am 04. November
2016 nach einem Streit versucht haben, seine Lebensgefährtin im Zustand
aufgehobener Schuldfähigkeit infolge bestehender Demenz zu töten.
Zunächst soll er die Frau gewürgt und anschließend mit einer Pistole bedroht
habe. In der Folge konnte diese, als der Beschuldigte kurzzeitig von ihr abließ,
das Haus verlassen. Sodann schoss der Beschuldigte in Tötungsabsicht auf
die Fliehende, verfehlte sie jedoch.
Der Beschuldigte suchte in der Folge seine Lebensgefährtin und begab sich
dafür zu einem Hausanwesen, in dem er sie vermutete. Er forderte den
Anwohner des Hauses auf, seine Lebensgefährtin zu ihm zu schicken und
bedrohte ihn dabei mit der Schusswaffe.
Schon im Mai 2015 und im Oktober 2016 soll der Beschuldigte – ebenfalls im
Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit - seine Lebensgefährtin mit dem Tode
bedroht und gewürgt haben.
Des Weiteren wird dem Beschuldigten der Besitz diverser Schusswaffen und
Munition vorgeworfen. Er ist nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis.
Der 90-jährige Beschuldigte ist strafrechtlich noch nicht in Erscheinung
getreten. Vorläufig festgenommen am 04.11.2016 befindet er sich seit dem
05.11.2016 ununterbrochen in einstweiliger Unterbringung.




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